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Ok , wer suchet der findet, aus dem geschäftsbericht 2003:

Die auf der Hauptversammlung am 25.9.2003 mit großer Mehrheit beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre konnte noch nicht ins Handelsregister eingetragen werden, weil anhängigen Anfechtungsklagen inzwischen erstinstanzlich stattgegeben wurde. Das Berufungsverfahren hat gerade erst begonnen, so dass eine endgültige Entscheidung noch aussteht. Insofern muss zum einen die eigentlich vorgesehene Informationsveranstaltung für ehemalige Aktionäre der Radeberger Gruppe AG entfallen zugunsten einer weiteren regulären Hauptversammlung im bekannten Rahmen, zum anderen die Hauptversammlung im Rahmen eines so genannten Bestätigungsbeschlusses (Punkt 6. der Tagesordnung) sich erneut mit diesem Thema befassen.
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Heisst ich kann noch mal auf die HV gehen, habe ich nichts dagegen, die ist zünftig und bei mir praktisch um die Ecke.
Trotzdem würde mich interessieren wie die Chancen im Verfahren eingeschätzt werden, falls sich noch jemand mit dem Wert beschäftigt.
 
aus der Diskussion: Radeberger Gruppe - kommt die Übernahme bei > EUR 1.000 ?
Autor (Datum des Eintrages): Insolvenzverwaltung  (17.06.04 11:41:54)
Beitrag: 150 von 159 (ID:13455089)
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