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Jetzt noch schnell Lebens- und/oder Rentenversicherungen
abschließen !

Nicht nur das bei Abschluß dieses Jahr alle Erträge steuerfrei bleiben, auch die Geltendmachung als Vorsorgeaufwendungen bleibt weiterhin möglich!!!


Wer den Abschluß dieses Jahr verpennt, kann in zukunft nur noch Verträge als Vorsorgeaufwendung geltend machen, mit dennen er sich selbst "enteignet", Verträge die "nicht vererblich, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar" sind und für die kein Anspruch auf Auszahlungen" besteht!


Neufassung des § 10 EkStG

3 b) Beiträge zu Versicherungen im Sinne des &10 Abs.1 Nr2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis dd in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, wenn die Laufzeit dieser Versicherung vor dem 1.Januar 2005 begonnen hat und ein Versicherungsbeitrag bis zum 31.12.2004 entrichtet wurde; §10 Abs. 1 Nr 2 Satz 2 bis5 und Abs. 2 Satz2 in der am 31.Dezember 2004 geltenden Fassung ist in diesen Fällen weiter anzuwenden."


http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage24242/Fassung-de…
 
aus der Diskussion: An alle Selbständigen und Renter !!! Wichtig !!! Wichtig !!! Wichtig!!!
Autor (Datum des Eintrages): VeryBestFLV  (23.06.04 14:20:36)
Beitrag: 1 von 11 (ID:13511546)
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