#7 es gilt das Zuflussprinzip, d.h. in dem Jahr in dem die Zahlung (vom Konto) geleistet wurde können die Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gibt es für Zahlungen/Einnahmen aus dem alten Kalenderjahr, wenn die Zahlung bis zum (ich glaube) 15.Januar des Folgejahrs erfolgt, dann kann noch zum alten Jahr zugeordnet werden. Grüße K1 |
|
aus der Diskussion: | Depot ,Limitgebühren, absetzungsfähig? |
Autor (Datum des Eintrages): | K1K1 (24.06.04 11:03:48) |
Beitrag: | 8 von 9 (ID:13520919) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |