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In Ergänzung: Die Einnahmen müssen natürlich bei der nächsten Steuererklärung eingetragen werden. Die betone ich ausdrücklich!!!!

Im letzten JAhr gab es eine Änderung, der Auftraggeber ist verpflichtet, freiberuflich gezahlte Honorare dem zuständigen Finanzamt des Empfängers zu melden!!!!

Vor Auftragsvergabe wird er von Ihnen Ihre Einkommenssteuer-Nummer erfragen müssen, falls es ein seriöser Auftraggeber ist. Also keine Tricks mit Überweisung und Nichterklärung!
 
aus der Diskussion: Arbeitslos und zugleich freiberuflich tätig ?
Autor (Datum des Eintrages): angeldust  (26.07.04 21:25:37)
Beitrag: 10 von 13 (ID:13831826)
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