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Die SdK hat beim Landgericht München I Klage gegen die HIT International Trading AG, Ismaning, erhoben. Sie wendet sich gegen Beherrschung und mögliche Ausplünderung der Gesellschaft durch den Großaktionär, ohne dass der erforderliche Ausgleich geleistet wird.

Seit 2003 gehört die ehemalige Tochtergesellschaft der Herlitz AG zu 55% zur kanadischen Gruppe MFC Bancorp Ltd. Die Anteile werden unmittelbar von deren in Wien ansässiger Tochterfirma MFC Commodities GmbH gehalten. Vorstand und Aufsichtsrat von HIT wurden mit MFC-Mitarbeitern besetzt und das gesamt HIT-Geschäft ohne Gegenleistung bereits an eine neu gegründete Tochtergesellschaft der HIT, die HPT GmbH in Wien, übertragen. Das Geschäft wird in den Räumen von MFC betrieben, die auch die kaufmännische Verwaltung einschließlich des Finanzwesens übernimmt.

Unter dem Etikett der "Restrukturierung" hat die Hauptversammlung von HIT am 17. Juni d. J. allein mit den Stimmen des Großaktionärs eine Reihe von Vereinbarungen und Verträgen beschlossen, mit denen die Auslagerung der Geschäfte nachträglich genehmigt werden sollte. Die inhaltliche Gestaltung dieser Vereinbarungen jedoch ermöglicht dem Großaktionär de facto die Ausplünderung der HIT AG - zu Lasten der freien Aktionäre. So liegen u. a. die Rechte aus den Lieferverträgen mit der russischen Papierfabrik Open JSC Volga nur noch bei der HPT. HPT ihrerseits wird durch Beratervertrag mit einer anderen Tochtergesellschaft des Großaktionärs auf den Virgin Islands verbunden, an die sie Kostenerstattung und Provisionen zu leisten hat. Zudem erhielt die MFC Zugriff auf die Liquidität der HIT AG.

Da der Großaktionär keinerlei Ausgleich an die Gesellschaft leistet, hält die SdK die beschlossenen Maßnahmen für rechtswidrig.

München, 26. Juli 2004
 
aus der Diskussion: HIT (605290): Jahresüberschuss 2001 höher als die Marktkapitalisierung?
Autor (Datum des Eintrages): schaerholder  (27.07.04 14:01:56)
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