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@ angeldust

denke, man fährt fast immer besser mit ÜBG, weil es hier keine gesetzl. RV-Pflicht gibt, die alleine schon fast 200 Euro mtl. auffrißt. Rechne das mal raus bei 3 Jahren, dann bleibt Dir gerade mal die Hälfte der Förderleistung bei der Ich AG übrig (ca. 7.200 Euro). Teile 7200/6 Monate, dann bist Du bei 1.200 Euro/mtl. - 1.200 Euro/1,715 = 700 Euro.

700 Euro mtl. ALG ist sozusagen die Schwelle, ab der sich ÜBG ggü. Ich-Ag lohnt - ich weiß, ist nur ganz platt, weil es bei ÜBG etwas höhere KV-Beiträge geben könnte (in der GKV), dafür aber die Zahlung in 6 und nicht 36 Monaten erfolgt. 700 Euro ergeben sich bei einem Bruttoeinkommen von vorher 21.450 Euro p.a. mit LSt-Klasse 1 ohne Kind oder 16.200 Euro p.a. mit Lst-Klasse 3 mit Kind - also SOOOO SEEEHHHRRR hoch ist der Break Even hier nun nicht.

Für jemanden, und so habe ich Gruftie eingeschätzt, der eigentlich bald wieder in Arbeit sein will, wäre das ÜBG ungesehen besser, denn bei einem Abbruch der Selbständigkeit mit Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung schneidet ÜBG eh deutlich besser ab.

Nachteil ist nur das umfangreichere Konzept, das geprüft werden muß von fachkundiger Stelle...

Art
 
aus der Diskussion: Arbeitslos und zugleich freiberuflich tätig ?
Autor (Datum des Eintrages): Art Bechstein  (29.07.04 21:24:58)
Beitrag: 13 von 13 (ID:13863226)
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