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Debakel für die Sparkasse Rhein Neckar Nord zeichnet sich ab


Zu Tausenden hat die ehemalige Sparkasse Mannheim für Anleger Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds finanziert. Die Kreditverträge wurden von dubiosen Treuhandgesellschaften unterzeichnet. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Darlehensverträge unwirksam und die Sparkasse kann keine Rückzahlung des Darlehens verlangen.

Eine von der Heidelberger Anlegerkanzlei Bornemann-Witt-Nittel geführte Welle von Klagen, die für die Sparkasse Rhein Neckar Nord bislang zu einer beispiellosen Serie von mehr als 100 Prozessniederlagen führte, ist mit drei Berufungsurteilen von Oberlandesgerichten zu einem vorläufigen Höhepunkt gelangt. Nach dem OLG Nürnberg haben nunmehr auch die Oberlandesgerichte in Celle (Urteil vom 10.03.2004, Az.: 3 U 145/03), Karlsruhe (Urteil vom 21. Juli 2004 – Az.: 1 U 176/03) und München (Urteil vom 08. Juli 2004 – Az.: 19 U 5216/03) zu Gunsten geschädigter Anleger entschieden. Diese müssen an die Sparkasse keine weiteren Zahlungen leisten. Setzte die Sparkasse zuletzt noch auf den 17. Senat des OLG Karlsruhe, der Anfang des Jahres zu Gunsten der Sparkasse entschieden hatte, wurden auch diese Hoffnungen Anfang Juli zu Grabe getragen. Angesichts eindeutiger Urteile des Bundesgerichtshofs gab man in Karlsruhe die ursprüngliche Position auf und entschied gegen die Sparkasse.

Trotz dieser klaren Entscheidungen des BGH und diverser Oberlandesgerichte und des Fehlens jeglicher prozessualer Erfolgsaussichten scheint die Sparkasse Rhein Neckar Nord noch immer nicht zu einem Einlenken bereit zu sein. „Durch die sture Haltung der Sparkasse werden die Anleger gezwungen, weitere Klagen einzureichen“, so Rechtsanwalt Mathias Nittel, der hunderte Anleger vertritt. Er rechnet selbst mit mehreren Hundert weiteren Klageverfahren bis zum Jahresende, wenn sich die Sparkasse nicht substantiell bewegt: „Für die Anleger droht die Verjährung von Ansprüchen, aus ihrer Sicht ist die Klage unvermeidlich.“

Abwenden könnte die Sparkasse Rhein Neckar Nord dies wohl nur, wenn sie bereit wäre, sich zu vergleichen. Doch die bisherigen Angebote der Sparkasse zur Reduzierung der Darlehen um gut 10 % sind in den Augen von Rechtsanwalt Nittel einfach indiskutabel. „Andere Banken und Sparkassen diskutieren mit uns in identischen Situationen darüber, wie viel sie an die Anleger zurückzahlen müssen, nicht darüber, welchen Betrag sie noch zu bekommen haben.“ Sollten sich die Verantwortlichen der Sparkasse Rhein Neckar Nord weiterhin den Realitäten verschließen, dürfte dies für die Steuerzahler der Städte Mannheim und Weinheim teuer werden. Denn die Prozesskosten kommen zu dem ohnehin schon vorhandenen Schaden fauler Kredite hinzu.

http://www.kanzlei-bornemann.de/aktuell/Cumulus%20diverse%20…
 
aus der Diskussion: Debakel für die Sparkasse Rhein Neckar Nord
Autor (Datum des Eintrages): gjauch  (30.07.04 17:43:20)
Beitrag: 1 von 1 (ID:13870389)
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