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@ Stella,
Der Autor in #18 beschreibt Möglichkeiten, wie man die Regelungen einhält und daraus einen Vorteil zieht.
Das ist legal.

Deine Aussage war aber:
Daran sollte es nun nicht scheitern. Möglich wäre doch sich bei den Kindern anzumelden oder bei Freunden und sich die Rente über ein deutsches Konto ins Ausland überweisen zu lassen.


Du hast somit eine detaillierte Anleitung gegegeben, wie man einer Behörde oder Einrichtung einen falschen Sachverhalt vorgaukelt, um sich eine Leistung zu erschleichen, bzw. von einer Steuerrückzahlung verschont zu bleiben, die bei richtiger Angabe des tatsächlichen Wohnsitzes etc. fällig wären. Dies wird in der Praxis auch allzuoft zur Erschleichung von Leistungen oder Vermeidung von Nachteilen so getan und stellt eine schlimmen Verstoß gegen das Steuer- und Abgabenrecht dar.


z. B. §370 Abgabenordnung hierzu:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe wird betsraft, wer

1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatschen unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder ...

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar



Die juristisch korrekte Aussage einer "sauberen" StellaLuna hätte somit im Zusammenhang dieses Threads, aus welchem der Beitrag stammt, heißen müssen,

nicht:
"Daran sollte es nun nicht scheitern. Möglich wäre doch sich bei den Kindern anzumelden oder bei Freunden und sich die Rente über ein deutsches Konto ins Ausland überweisen zu lassen."

sondern:
"Möglich wäre zwar, sich bei den Kindern anzumelden oder bei Freunden und sich die Rente über ein deutsches Konto ins Ausland überweisen zu lassen, aber man sollte auf Jeden Fall das Finanzamt und die Riester-Behörde davon in Kenntnis setzen, dass man sich nun überwiegend im Ausland aufhält, sonst verstößt man nämlich gegen eine zwingende Vorschrift des Steuerrechts und macht sich möglicherweise strafbar, insbesondere, wenn man sich dadurch seine Steuer verkürzt oder einen nicht gerechtfertigten Vorteil erlangt.
Bei der Steuer-Förderung zur Riester-Rente ist es nämlich erheblich, ob ich im Inland tatsächlich wohne oder, ob ich ins Ausland verziehe."

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aus der Diskussion: Semikolon "droht" mit Staatsanwalt
Autor (Datum des Eintrages): Semikolon  (30.07.04 18:45:38)
Beitrag: 19 von 31 (ID:13870731)
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