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Die Feststellung von Speku-Verlusten erfolgt ohne Vorläufigkeitsvermerk.
Bei vermieteten ETW fällt stets AfA an.
AfA = Absetzung für Abnutzung, § 7 EstG.
 
aus der Diskussion: Spekusteuer mit einer Eigentumswohnung
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (31.07.04 11:31:26)
Beitrag: 12 von 19 (ID:13873370)
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