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@profiteur:
Der BFH ist in der Tat der Meinung, dass die rückwirkende Verlängerung der Speku-Frist verfassungswidrig ist. Ob dies der Fall ist, wird das BVerfG entscheiden, dem der BFH den Fall vorgelegt hat. Entschieden ist noch nichts.
 
aus der Diskussion: Spekusteuer mit einer Eigentumswohnung
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (31.07.04 13:44:59)
Beitrag: 14 von 19 (ID:13874047)
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