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Die Gerichte (Judikative, "Rechtsprechende Gewalt") sind gegenüber den Finanzämtern nicht weisungsbefugt.
Das Finanzministerium zählt zur "Exekutive" ("vollziehende Gewalt").
Wenn du gegen den ESt-Bescheid 1999 Einspruch eingelegt hast, hast du gute Chancen, dass du die Speku-Steuer für deinen Grundstücksverkauf nicht zahlen mußt. Es spricht vieles für die Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Speku-Frist. Das BVerfG-Urteil musst du aber schon noch abwarten.
 
aus der Diskussion: Spekusteuer mit einer Eigentumswohnung
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (31.07.04 15:12:07)
Beitrag: 19 von 19 (ID:13874661)
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