Die Gerichte (Judikative, "Rechtsprechende Gewalt") sind gegenüber den Finanzämtern nicht weisungsbefugt. Das Finanzministerium zählt zur "Exekutive" ("vollziehende Gewalt"). Wenn du gegen den ESt-Bescheid 1999 Einspruch eingelegt hast, hast du gute Chancen, dass du die Speku-Steuer für deinen Grundstücksverkauf nicht zahlen mußt. Es spricht vieles für die Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Speku-Frist. Das BVerfG-Urteil musst du aber schon noch abwarten. |
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aus der Diskussion: | Spekusteuer mit einer Eigentumswohnung |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (31.07.04 15:12:07) |
Beitrag: | 19 von 19 (ID:13874661) |
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