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Kommentar
Rechtsbruch aus Geldnot



30. Juli 2004 jja. Dem Versuch des Bundesfinanzministeriums, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Spekulationssteuer fast in sein Gegenteil zu verkehren, ist eine gewisse Dreistigkeit nicht abzusprechen. Die Karlsruher Richter hatten die Abgabe für die Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt, weil die Finanzämter bei erfolgreichen Börsenspekulanten kaum eine Möglichkeit zur Überprüfung der Steuerehrlichkeit haben. Das Urteil ließ sich auf den Nenner bringen: "Eine Abgabe, die nur von Freiwilligen gezahlt werden muß, ist eine reine Dummensteuer und verletzt deshalb das Gleichheitsgebot." Daß das Gericht die Rechtslage späterer Jahre nicht prüfte, liegt allein daran, daß der Fall des Rechtsprofessors Klaus Tipke, den es zu entscheiden hatte, sich bereits vorher zugetragen hatte. Aus zaghaften Andeutungen der Verfassungshüter, seither könne die Situation anders zu beurteilen sein, hat der Finanzminister eine Anweisung an sämtliche Finanzbeamten gemacht, nun schnell für alle übrigen Jahre das Geld einzutreiben. Denn dann können die Bürger nicht mehr von einem etwaigen weiteren Urteil der Verfassungsrichter zu ihren Gunsten profitieren. So verleitet Kassennot offenbar zu Rechtsbruch. Die Verfassungswidrigkeit der Spekulationssteuer dürfte nämlich frühestens im kommenden Jahr beseitigt sein. Dann erhält die Finanzverwaltung ein zentrales Kontenregister aller Bürger, und die Banken müssen jedem Kunden eine Jahresbescheinigung ausstellen.
http://www.faz.net/s/Rub4D8A76D29ABA43699D9E59C0413A582C/Doc…
 
aus der Diskussion: Richter stoppen Eintreibung der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (31.07.04 15:29:08)
Beitrag: 16 von 37 (ID:13874690)
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