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Da hat der Beamte vom Finanzamt Recht. Wenn Du mit einer Aktie Verlust erzielst, die Du länger als ein Jahr gehalten hast kannst Du denn auch nicht ansetzen, insofern bringt der Widerspruch sicherlich nichts.

Wenn Dein Steuerberater sagt, daß dies gehen würde und Du deshalb jetzt mehr zahlen mußt, kann ich Dir nur raten einen anderen Steuerberater zu suchen. Einen Anspruch auf Zahlung der Rechnungsdifferenz? Naja, so genau kann das wohl auch ein Steuerberater nicht immer festlegen, aber in Deinem Fall würde ich davon ausgehen, daß der Dich stark belogen hat (wenn ich es richtig verstanden habe). Wenn Du jetzt dadurch nur den vorher ausgerechneten Betrag flüssig hast und den Mehrbetrag z.B. irgendwo längerfristig angelegt hast, kannst Du vielleicht die Verluste aus der Annulierung dieses Anlage machen, aber Dein Steuerberater wird sich wohl mit Händen und Füßen wehren. Aber wenn Du vor Gericht willst - gut möglich, daß Du da gewinnst.
 
aus der Diskussion: Spekusteuer
Autor (Datum des Eintrages): Intracorny  (23.07.00 17:59:49)
Beitrag: 3 von 9 (ID:1387482)
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