@ All: Zunächst einmal herzlichen Dank. Ja, so etwas ähnliches hatte ich mir vorgesellt: Grundsätzlich gilt das Bankgeheimnis, aber wenn Barabhebungen in größerem Stil gemacht werden, doch nochmalige, genauere Prüfung. Meine Zwischenmeldung soll jedoch zu weiteren Postings in diesem Thread auffordern! Danke! |
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aus der Diskussion: | Bankgeheimnis |
Autor (Datum des Eintrages): | WallStreetdoctor (23.07.00 22:05:59) |
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