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@ All: Zunächst einmal herzlichen Dank.

Ja, so etwas ähnliches hatte ich mir vorgesellt: Grundsätzlich gilt das Bankgeheimnis, aber wenn Barabhebungen in größerem Stil gemacht werden, doch nochmalige, genauere Prüfung.

Meine Zwischenmeldung soll jedoch zu weiteren Postings in diesem Thread auffordern!

Danke!
 
aus der Diskussion: Bankgeheimnis
Autor (Datum des Eintrages): WallStreetdoctor  (23.07.00 22:05:59)
Beitrag: 5 von 12 (ID:1388681)
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