@Fidelity gemäß deinen Schilderungen könnten die Vorraussetzungen um Schadenersatz o.ä. zu erhalten ganz gut sein. Die Details -darin steckt bekanntlich der Teufel- solltest du aber mit einem in diesen Sachen versierten Anwalt klären. Wenn es um grössere Beträge gehen sollte, dann lohnt sich das allemal. Verjährungsfrist (31.12.04) beachten ! Grüße K1 |
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aus der Diskussion: | Frage zur Beraterhaftung bei Zinsdifferenzgeschäften |
Autor (Datum des Eintrages): | K1K1 (01.08.04 14:37:41) |
Beitrag: | 10 von 22 (ID:13888522) |
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