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@Fidelity

gemäß deinen Schilderungen könnten die Vorraussetzungen um Schadenersatz o.ä. zu erhalten ganz gut sein. Die Details -darin steckt bekanntlich der Teufel- solltest du aber mit einem in diesen Sachen versierten Anwalt klären. Wenn es um grössere Beträge gehen sollte, dann lohnt sich das allemal.

Verjährungsfrist (31.12.04) beachten !

Grüße K1
 
aus der Diskussion: Frage zur Beraterhaftung bei Zinsdifferenzgeschäften
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (01.08.04 14:37:41)
Beitrag: 10 von 22 (ID:13888522)
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