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Die sog. Leerverkäufe der institutionellen Anleger und der Maklerfirmen sind strenggenommen gar keine Leerverkäufe. Zu jedem Leerverkauf muß andererseits ein Leihgeschäft abgeschlossen werden, womit sich der sog. Leerverkäufer die leerverkauften Aktien beschafft. Zum Beispiel muß sich der Fondsmanager x die Aktien von der Bank y leihen, damit er sie an der Börse verkaufen kann. Durch die Leihe wird er zwar nicht Eigentümer, aber Besitzer der Aktien und kann somit über sie verfügen. Damit steht fest, daß nicht beliebig viele Aktien "leerverkauft" werden können, sondern nur soviele, wie dem Profi von einem anderen Profi ausgeliehen werden. Wieviele Aktien dies sind, hängt von der Bonität und den Kontakten des Leerverkäufers ab.

Theoretisch wäre es übrigens auch möglich, daß sich Privatmensch x Aktien von Privatmensch y ausleiht und dann verkauft. Man muß nur jemanden finden, der einem Aktien leiht. Unter guten Freunden, wo man den anderen für entsprechend vertrauenswürdig hält, wäre dies denkbar. Für den Verleiher ist das Geschäft dann interessant, wenn er die Aktien selber auf jeden Fall langfristig halten möchte und absolutes Vertrauen hat, daß er sie vom Leiher später zurückbekommt. Für ihn ist ist das Geschäft immer ein Gewinn: Seine Aktien bringen für die Zeit des Verleihens eine Zusatzrendite in Form des Leihzinses. Der Verleiher muß allerdings streng auf die Bonität des Leihers achten. Daher werden institutionelle Anleger schwerlich an Privatpersonen ihre Aktien verleihen - zudem der Aufwand für den Leihvertrag, der zwingend vorgeschrieben ist, bei dem geringen Volumen bei Geschäften mit dem durschnittlichen Privatanleger zu aufwendig wäre.
 
aus der Diskussion: Leerverkäufe in Deutschland nach US-Vorbild :mad:
Autor (Datum des Eintrages): Big-Apple  (24.07.00 08:51:00)
Beitrag: 9 von 17 (ID:1390138)
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