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ich habe nie empfohlen, das nicht anzugeben, sondern nur meine meinung oder besser befürchtung geäussert, wenn auch die besteuerung der spekulationsgewinne für 1999 und folgende jahre für verfassungswidrig erklärt werden... selbstverständlich sind sowohl die gewinne als auch die verluste in der steuererklärung nach dem derzeit ( noch )geltenden recht anzugeben...

invest2002
 
aus der Diskussion: Richter stoppen Eintreibung der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999
Autor (Datum des Eintrages): invest2002  (02.08.04 13:08:55)
Beitrag: 24 von 37 (ID:13906739)
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