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geldgierig sein:lick:

sich künstlich dumm stellen:laugh:

und den makler dafür haftbar machen:cry:

6. Unter den Beispielrechnung wurde als einziger eventueller Risikohinweis aufgeführt, dass es sich um Beispielrechnungen handelt und die künftige Überschußbeteiligung nur unverbindlich dargestellt werden konnte, da die künftige Überschußentwickling vor allem von den Kapitalerträgen, aber auch vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten abhängt.

den punkt 6. konntest du doch klar aus deiner bisherigen erfahrung heraus richtig bewerten, oder etwa nicht:confused:

deine bisherigen vergangenheitserfahrungen mit fonds hatten dir doch aufgezeigt was zukunftsrisiken bedeuten können;)

glaube kaum, dass du eine chance hast
 
aus der Diskussion: Frage zur Beraterhaftung bei Zinsdifferenzgeschäften
Autor (Datum des Eintrages): halihalo  (03.08.04 19:39:11)
Beitrag: 14 von 22 (ID:13922510)
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