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02.08.2004 15:47
Brandenburg: Weiterer Etappensieg gegen Spekulationssteuer


Neue Hoffnung für Anleger in Sachen Spekulationssteuer. Das Finanzgericht Brandenburg (Bild) hat den Vollzug von entsprechenden Steuerbescheiden ab 1999 gestoppt. Die Juristen widersprachen in ihrem Beschluss (Az. 3V974/04) der Auffassung des Bundesfinanzministeriums, dass die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 verfassungsgemäß sei. Die Richter: "Das ist abwegig."

"Steuerbescheid nun weiter offen halten"

In dem Brandenburger Fall geht es um die Zahlung von Steuern auf mehr als 3,5 Millionen Euro Spekulationsgewinn. Inzwischen hat das Finanzamt Brandenburg gegen den Beschluss des Finanzgerichts Beschwerde beim Münchner Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. IXB88/04).

Das Urteil hat große Bedeutung für alle Kapitalanleger, die in der Boom-Zeit des Neuen Marktes hohe Spekulationsgewinne einstrichen und beim Fiskus angegeben haben. "Sind deren Steuerbescheide für 1999 oder die Folgejahre noch nicht rechtskräftig, können sie unter Verweis auf den Brandenburger Beschluss den Steuerbescheid nun weiter offen halten", erläutert die Münchner Steuerberaterin Birgit Hosemann.

Der Ehrliche soll nicht der Dumme sein

Der Streitfall aus Brandenburg geht auf die spektakuläre Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom März 2004 zurück, mit der die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Aktienverkäufen in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt wurde (Az. 2BvL17/02).

In seiner Begründung hatte das Gericht damals festgestellt, dass der Staat beim Einzug der Spekulationssteuer seinerzeit keine Möglichkeit gehabt habe, versteckte Spekulationsgewinne aufzuspüren. Die Steuer habe also nur jene Minderheit gezahlt, die ihre Aktiengewinne freiwillig angeben hatte. Gleichzeitig merkten die Verfassungsrichter an, dass sich das festgestellte Vollzugsdefizit "nicht ohne weiteres auf die Folgejahre übertragen lasse".

"Gesetzliche Regelung nicht verfassungskonform"

Das Finanzministerium reagierte mit einem Erlass an die Finanzämter, für die Jahre ab 1999 die Steuer einzutreiben. Vorläufige Steuerbescheide sollen schleunigst für endgültig erklärt werden, Einspruchsverfahren nicht mehr ruhen und Verfahren, in denen Steuerbescheide ausgesetzt wurden, rückgängig gemacht werden.

Nachdem der Fall nun erneut vor dem Bundesfinanzhof gelandet ist, dürfte der Erlass des Finanzministeriums nicht zu halten sein. Für Ulrich Hocker von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ist der Fall klar: "Die gesetzliche Regelung, die 1999 in Kraft trat, ist nicht verfassungskonform. Bevor das nicht höchstrichterlich geklärt ist, dürfen die Steuerbescheide nicht rechtskräftig werden." Bis dahin werden noch ein paar Jahre ins Land ziehen. Experten schließen nicht aus, dass die Spekulationssteuer ein zweites Mal vor dem Bundesverfassungsgericht landet.
http://www.fundresearch.de/berichte/berichte_detail.asp?Rubr…
 
aus der Diskussion: Richter stoppen Eintreibung der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (03.08.04 19:40:50)
Beitrag: 25 von 37 (ID:13922545)
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