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Laut Bundesregierung dürfen Hilfeempfänger künftig mehr von ihrem Zuverdienst behalten. ?Erst ab einem Zuverdienst von monatlichen 1501 Euro brutto wird jeder hinzuverdiente Euro in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. (Bisherige Sozialhilfepraxis: ab monatlichem Bruttolohn von 691 Euro)?, heißt es in einer Erläuterung zum Gesetz. Reine Schönfärberei: Klaus Pohl, Berliner Vertretung der Bundesagentur für Arbeit, hat ausgerechnet: Ledige Sozialhilfebezieher dürfen am Ende ganze 10 Euro mehr, ledige Arbeitslosenhilfebezieher 10 Euro weniger hinzuverdienen. Bei einem Minijob bis 400 Euro werden 85 Prozent des Verdienstes vom Arbeitslosengeld II abgezogen, Fahrkosten und Ausgaben für Arbeitskleidung werden nicht mehr anerkannt.

Das sind dann also bei 160 Stunden im Monat 0,38 Cent pro Stunde möglicher Hinzuverdienst. Whow! Das wird den Konsum aber ankurbeln!
Ach so, davon gehen ja noch die Fahrtkosten ab..... :rolleyes:
 
aus der Diskussion: dieses rumgelüge über hartz 4 und den billigjobbern geht mir auf den senkel
Autor (Datum des Eintrages): Viva2  (05.08.04 11:13:20)
Beitrag: 32 von 44 (ID:13941914)
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