@agoebel die Erfassungsgrenze gemäß Geldwäschegesetz liegt inzwischen bei DM 30.000 @anya es sind nach dem Geldwäschegesetz alle Werttransaktionen, die den Schwellenwert überschreiten (DM 30.000) zu erfassen, also nicht nur Bartransaktionen sondern auch Edelmetallgeschäfte, Sortenumtausch, Wertpapierein- und auslieferungen etc. Gemeldet wird nur bei einem Verdacht und dann an die Staatsanwaltschaft. Gruss NmA |
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aus der Diskussion: | Bankgeheimnis |
Autor (Datum des Eintrages): | NiemehrArm (24.07.00 17:16:06) |
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