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@agoebel die Erfassungsgrenze gemäß Geldwäschegesetz liegt inzwischen bei DM 30.000

@anya es sind nach dem Geldwäschegesetz alle Werttransaktionen, die den Schwellenwert überschreiten (DM 30.000) zu erfassen, also nicht nur Bartransaktionen sondern auch Edelmetallgeschäfte, Sortenumtausch, Wertpapierein- und auslieferungen etc. Gemeldet wird nur bei einem Verdacht und dann an die Staatsanwaltschaft.

Gruss NmA
 
aus der Diskussion: Bankgeheimnis
Autor (Datum des Eintrages): NiemehrArm  (24.07.00 17:16:06)
Beitrag: 7 von 12 (ID:1395130)
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