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Mensch Leute......

Da es anscheinend einige Verwirrungen um die Begriffe gibt kurz zur Klärung.

Wenn Moritz etwas fordert ist das bilanztechnisch noch keine Forderung für die Hunzinger AG. Forderungen stehen ja bekanntlich auf der Aktivseite der Bilanz und richten sich gegen andere Parteien. Also aus Sicht der Hunzinger AG ist das der völlig falsche Begriff. Wenn Moritz selber eine AG wäre könnte er seine Forderungen gegen die Hunzinger AG als Forderungen bilanzieren.

Eine Verbindlichkeit sind die Forderungen von Moritz auch nicht, da die Hunzinger AG bis jetzt die Forderungen von Moritz nicht anerkennt und bis jetzt auch noch keien juristische Entscheidung gefallen ist.

Was passieren kann, ist, dass der Wirtschaftsprüfer Bolko zwingt Rückstellungen (in Höhe und Frist unsichere Verbindlichkeiten) zu bilden. Ob und wie hoch die Rückstellungen sein müssen ist schwer abzuschätzen. Bolko wird sich aber mit Händen und Füßen dagegen wehren hohe Rückstellungen für den Prozeß zu bilden, da wenn entsprehend hohe Rückstellungen gebildet würden, die Hunzinger AG schnell überschuldet wäre.

Der große NAGUS
 
aus der Diskussion: Hunzinger - Forderungen von Moritz Huninger i.H.v. € 3,7 Mio
Autor (Datum des Eintrages): Der grosse NAGUS  (11.08.04 10:10:49)
Beitrag: 9 von 23 (ID:14007267)
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