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Bevor ich den Prospekt dieser Leena-Geldanlage ins Archiv lege, noch eine neugierige
Frage an das Board.

Sind diese Vergütungen üblich ? (aus diesem Prospekt)

Aus dem Gesellschaftsvertrag der K1 Fonds GbR

§ 10: Erträge, Ergebnisverwendung und fixe Kosten

1. Vom Monatsgewinn stehen den Gesellschaftern 60 % zu. Die Geschäftsführung erhält 40 %.
Verlustvorträge sind vorrangig abzubauen, so daß erst dann wieder eine Gewinnbeteiligung entsteht,
wenn der vorherige Kontohöchststand überschritten wird. Eine Gewinnbeteiligung erfolgt immer aus dem
Differenzbetrag des neuen Kontohöchststands zum vorherigen Kontohöchststand.

2. Bank, Broker, Trader erheben einen Gebührenaufschlag, eine Verwaltungsgebühr bzw. eine eigene Gewinnbeteiligung.
Der Gebührenaufschlag beträgt im Interbankenbereich 5 Tausendstel Stellen der Basiswährung des Handelsvolumens,
im Terminbereich bis zu 25 $ Half-Turn-Gebühr und ca. 2 $ Abwicklungskosten pro Kontrakt.
Die Verwaltungsgebühr kann bis zu 1,5 % monatlich betragen, die Gewinnbeteiligung bis zu 30 %.
Der Bruttogewinn errechnet sich nach Abzug dieser Gebühren. Aufgrund der Vielzahl der gehandelten Kontrakte
kann eine Rückvergütung der Gebühren erfolgen. Diese stehen der Geschäftsführung zu und sind Bestandteil ihrer Vergütung.

3. Der Anspruch der Gesellschafter auf Auszahlung entsteht mit Erreichen der Verlustgrenze von 30 % netto.
Die Auszahlungen erfolgen über das Treuhandkonto des Treuhänders auf ein vom Gesellschafter zu benennendes
Konto oder per V-Scheck. Barauszahlungen sind nicht möglich.

4. Soweit auf dem Bankkonto aufgrund des Gesamtumsatzvolumens des Traders Spesenrabatte seitens der Bank
auf dessen üblichen Spesen gewährt werden sollten, stehen diese in voller Höhe dem Geschäftsführer zur Abdeckung
seines Aufwandes zu.
 
aus der Diskussion: Erste Fondsversicherung gegen unehrliche Handlungen des Fondsmanager
Autor (Datum des Eintrages): NeueFinanzen  (25.07.00 10:32:03)
Beitrag: 6 von 13 (ID:1400954)
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