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Also logo8,

Dein posting ist schon etwas eigen (das Folgende nur als Erzähoung eines Tips, den mir mal ein Freund erteilte - keine Rechtsberatung, nur zum Schmunzeln): Es gibt in D zwar nur den gläsernen Bankkunden - kein Bankgeheimnis, aber eine Meldepflicht trifft nicht Dich, sondern nur die Bank:

1. Meldepflicht für jedes D unterhaltene Konto mit Namen der Inhaber UND der Kontobevollmächtigten sowie aller diesbezüglichen ànderungen. Es geht aber nur um Die Existenz des Kontos, nicht Höhe, Erträge, etc.

2. Meldepflicht für Kapitalerträge (nach dt Steuerrecht)

Du hast keinerlei Pflichten, weder beim Eröffnen -noch bei der Schliessung eines Kontos. Du bist lediglich verpflichtet, Deinen Steuerlichen Erklärungspflichten nachzukommen, soweit Du nicht ein schlechtes Gedächtnis hast. Ansonsten liegt die Beweislast bei den "Anderen", Du bist Nutzniesser der Unschuldsvermutung und hoffentlich nicht so doof, Deine Brokerpost nach Prüfung auf Korrektheit aufzubewahren.

Wenn Du Dein Konto also zurückfährst, erfährt das kein AAS. -erst wenn Du es löschst, wird dies gemeldet. Wie auch grössere oder untypische Geldabhebungen.

Dann soltest Du vielleicht 2, also 2 Konten im Ausland eröffnen. 1 offizielles A und ein inoffizielles B (nicht bei der selben Bank und vielleicht ein C in Austria.

Jetzt fragst Du Deinen Banker, wie Du Geld innerhalb der EU verschicken kannst, da Du in Austria eine Investition tätigen willst ( Oldtimer kaufen..). Löse das Depot auf. Danach überweist Du den Hauptbetrag nach C ( Vermerk Betrifft Oldtimerkauf oder Immobilie), einen kleinen auf A.

Dann den Betrag für Antiquitätenkäufe in Beträge aufteilen, die bei Grenzübertritt Austria/Ch nicht auffallen (ca 14000 €) pro Person die im Auto sitzen ( und persönlich das Geld bei sich tragen). In CH auf B einzahlen (Belege von der Hausbank und C in CH dem Banker vorlegen). Bei ev. Rückfragen an der Grenze angeben, dass man das Geld auf A einzahlen wolle - wegen einer offiziellen Geldanlage.

èbrigens ist in D niemand verpflichtet, zu beweisen, was er mit seiner privaten Kohle gemacht hat. Nur wenn ein ausländisches Konto bekannt wird, ist man zu einer erweiterten Auskunft verpflichtet.

Mfg

Hittfeld
 
aus der Diskussion: depotübertrag ins ausland (ch)
Autor (Datum des Eintrages): Hittfeld  (12.08.04 20:18:00)
Beitrag: 5 von 18 (ID:14028233)
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