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12.08.2004
AKTIONÄRE
VerordneterStarrsinn
alexandra Kusitzky
Finanzminister Hans Eichel ließ Steuern eintreiben, obwohl sie verfassungswidrig waren. Ein Chaos auf Kosten der Aktionäre.

Richter mögen es sachlich. Immer vorsichtig formulieren, niemanden abkanzeln. Nur manchmal, da können sie nicht mehr an sich halten. So wie die Juristen am Finanzgericht Brandenburg, als sie sich mit Hans Eichel beschäftigen mussten. In ihrem Tenor, dem wichtigsten Satz eines Urteils, schreiben die Richter: „Die Auffassung des Bundesfinanzministeriums ist unzutreffend abwegig.“ Im Richterjargon ist das eine verbale Ohrfeige.

Grund der harschen Worte: Die Richter haben es satt, wie Eichel und seine Leute Steuergesetze zu ihrem Vorteil und damit zum Nachteil der Steuerzahler auslegten. In diesem Fall ging es um Aktionäre, die unter Eichels „abwegiger Auffassung“ zu leiden hatten.

Hintergrund: Wer mit Aktien schnelles Geld verdient, muss den Gewinn versteuern. Der Bundesfinanzhof, Deutschlands höchstes Steuergericht, hatte das bereits im Juli 2002 als verfassungswidrig beurteilt (IX R 62/99): „Nach der Überzeugung des vorlegenden Senats ist die Spekulationssteuer mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“ Der Skepsis der BFH-Richter schloss sich am 9. März 2004 das Bundesverfassungsgericht an (2 BvL 17/02). Denn die Steuer zahle nur, wer seine Kursgewinne dem Finanzamt freiwillig melde. Wer sie einfach verschweigt, der geht den Beamten durch die Lappen. Denn die Finanzämter können nicht kontrollieren, wer an der Börse erfolgreich war. Es kann keine Rede von einer gleichen Besteuerung aller sein – und das ist verfassungswidrig.
 
aus der Diskussion: Richter stoppen Eintreibung der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999
Autor (Datum des Eintrages): BaronvonHabsburg  (13.08.04 10:23:12)
Beitrag: 28 von 37 (ID:14032255)
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