1999-2003 sind verfassungswidrig. Das sollte wohl mittlerweile jedem klar sein...Wenn Du 2003 Gewinne gemacht hats, bloss nicht zahlen bzw. direkt Einspruch einlegen. Bei Verlusten kannst Du den bescheid ja gültig werden lassen... Gruss |
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aus der Diskussion: | Richter stoppen Eintreibung der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999 |
Autor (Datum des Eintrages): | BaronvonHabsburg (13.08.04 14:46:46) |
Beitrag: | 30 von 37 (ID:14036048) |
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