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1999-2003 sind verfassungswidrig. Das sollte wohl mittlerweile jedem klar sein...Wenn Du 2003 Gewinne gemacht hats, bloss nicht zahlen bzw. direkt Einspruch einlegen. Bei Verlusten kannst Du den bescheid ja gültig werden lassen...

Gruss
 
aus der Diskussion: Richter stoppen Eintreibung der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999
Autor (Datum des Eintrages): BaronvonHabsburg  (13.08.04 14:46:46)
Beitrag: 30 von 37 (ID:14036048)
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