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Ich habe für 2003 nicht gezahlt, da die Gewinne durch den Verlustvortrag "aufgefangen" wurden. Der Verlustvortrag ist dadurch natürlich kleiner geworden.

Sollte ich nun Einspruch einlegen und die Steuer vom Gericht kassiert werden, müsste mein Verlustvortrag doch eigentlich auf das Niveau vom 31.12.2002 zurückgesetzt werden und erhalten bleiben, oder? Ich könnte ihn dann gegen die Gewinne aus 2004ff. setzen.
 
aus der Diskussion: Richter stoppen Eintreibung der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999
Autor (Datum des Eintrages): o_mar  (13.08.04 14:53:07)
Beitrag: 31 von 37 (ID:14036107)
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