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@o_mar

Auf jeden Fall Einspruch einlegen. Deshalb verlierst du den Verlustvortrag jedenfalls nicht.
 
aus der Diskussion: Richter stoppen Eintreibung der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999
Autor (Datum des Eintrages): Qualm  (13.08.04 14:59:45)
Beitrag: 32 von 37 (ID:14036296)
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