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@caramanga

>>das vorletzte Posting liest sich wie eine Anleitung zum Steuerhinterziehen und Vermögen für Hartz IV verschweigen>>

Um Gottes Willen, caramanga, das hast Du völlig falsch verstanden, ehrlich, wer würde denn Steuern hinterziehen, nein, nie, das darf man nicht und ist unmoralisch, das kann Dir jeder Abgeordnete erklären, warum man Stuern zahlen muss (nur warum er keine zahlt, wird er nicht gliehc erklären).

Und Hartz IV- na ist doch klar, wenn man mangels Arbeit nix verdient muss erstmal das Ersparte dran, bevor der Staat zahlt: Ist doch wie bei Beamten, wenn die keine Arbeit mehr haben sind die auch ihr Einkommen los und müssen ihre Pensionsansprüche abliefern. Oder???

>>Übrigens werden größere Auszahlungen und Überweisungen nicht von der Bank an irgendeine Behörde gemeldet. Im Regelfall nicht, außer derjenige wird der Geldwäsche verdächtigt.<<
Das war mal so. Untypische èberweisungen sind schnell meldepflichtig -und der Bankkunde darf davon nix erfahren, damit sein Vertrauensverhältnis mit der Bank und dem Staat nicht gesört wird. Deshalb empfehlen sich immer gute Voraberläuterungen gegenüber der Bank.

>>Übrigens: wenn das Finanzamt Betriebsprüfungen macht, darf der Beamte unter gewissen Umständen in gewisse Kundenunterlagen reinschauen.<<

Klar, das heisst im Fachausdruck "Bankgeheimnis" und die gewissen Umstände heissen, dass der FA oder Steufa Mitarbeiter "Bock hat".
>>Wenn er dann die Unterlagen zur Depotauflösung findet, dann wird der mal eine Kontrollmitteilung an das Heimatfinanzamt schicken>>
Also wenn diese Unterlagen bei der Bank gefunden werden, geht eine sofortige Kontrollmitteilung ins Leere oder nicht raus, da die Prüfung der Steuer ja erstmal die bearbeitete Erklärung voraussetzt. Also min 2 Jahre nach der Auflösung erst geprüft werden kann. Steuerbar ist ja nicht die Depotauflösung sondern die Erträge, diese müssen bis Sept. Folgejahr erklärt werden. Erst danach macht die Kontrollmitteilung Sinn.

>>dass die mal nachschauen, wo denn der Oldtimer steht und ob der korrekt angemeldet ist (wegen Kfz-Steuer und so...)

Das bestreite ich vehement, und wenn der Oldtimer oder die Antiquitätendeals nx geworden sind - c`est la vie- dann wurde das Geld eben verjuxt. Nochmal: Ich muss nicht nachweisen, wo ich das Geld gelassen habe, damit bluffen die Steufajungs - Nur wenn Geld da ist - oder Einkommen nachweisbar, muss ich erlären, ob der zugrunde liegende Vermögenszuwachs versteuert wurde.

Nur meine Antworten, keine Rechts- oder Steuerberatung und: macht den Eichel glücklich, zahlt Steuern, sonst dürft ihr in D keinen Urlaub machen und müsst zur Strafe in die Toskana.

Hittfeld
 
aus der Diskussion: depotübertrag ins ausland (ch)
Autor (Datum des Eintrages): Hittfeld  (15.08.04 16:46:31)
Beitrag: 8 von 18 (ID:14050499)
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