Fenster schließen  |  Fenster drucken

Intertainment weist darauf hin, dass es sich bei Tentative Rulings lediglich um vorläufige Entscheidungen handelt, die noch keine rechtliche Bindung haben und von der Richterin noch geändert werden können. Intertainment muss deshalb auch im Falle des Tentative Rulings seine im Rahmen des Gerichtsverfahrens verfolgte Informationspolitik beibehalten und kann zu Spekulationen oder möglichen Entscheidungen keine Stellung nehmen

man könnte meinen, dass die meldung an die kleine (?) wo-gemeinde gerichtet ist.
:laugh:;)
 
aus der Diskussion: Nachrichten zum Prozeß Intertainment Franchise
Autor (Datum des Eintrages): laberlaberlaber  (17.08.04 21:18:26)
Beitrag: 3,110 von 3,335 (ID:14069802)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE