REGRESSPFLICHT bzw. HAFTUNG von (SCHWEIZER)BANKEN bei falscher ANLAGEBERATUNG Hi Leute, kennt sich hier jemand mit folgender Problematik aus und kann einen nützlichen Hinweis geben?: Eine Freundin von mir hat vor ca. 4 Jahren bei bzw. über eine SCHWEIZER BANK Anteile an einem AKTIENFOND über 10.000 SCHWEIZER FRANKEN gekauft. Ihr Ziel war, das Geld möglichst sicher (also defensiv) anzulegen und, wie sie sich ausdrückt, Geld zu sparen. Der ANLAGERBERATER der Bank hat ihr daraufhin (zur BOOMZEIT in Jahr 2000) ANTEILE an einem TECHNOLOGIE- bzw. TELEKOMFOND verkauft, der offensicht in der höchsten RISIKOKLASSE war, ohne sie auf das extreme Verlustrisiko und die hohe Volatilität hinzuweisen. Inwischen haben die Anteile 75% der Wertes verloren und sind heute noch 2.500 SFR (gegen 10.000 SFR) wert. Meine Freundin hat nächste Woche ein Gepräch mit einem Manager dieser Bank und möchte natürlich ihre Verluste bzw. einen grossen Teil davon erstattet bekommen, da sie nicht ausreichend über das Risiko aufgeklärt wurde. Im Vorfeld versucht die Bank, jede Haftung abzustreiten. Wer kann hier einen Rat geben? Vielen Dank Gruss Burkhardt Loewenherz |
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aus der Diskussion: | REGRESSPFLICHT BZW. HAFTUNG von (SCHWEIZER) BANKEN ? |
Autor (Datum des Eintrages): | BurkhardtLoewenherz (20.08.04 08:32:26) |
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