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Leerverkäufe sind schon möglich, die Deckung muss aber zum
Abrechnungstag gegeben sein, also taggleiche Geschäfte.

Der Punkt ist:
Die Bank muss laut Wertpapierhandelsgesetz die Termingeschäftsfähigkeit
durch eine ziemlich aufwendige Beratung herstellen und diese mind.
jährlich wiederholen = hohe Kosten.

;-)
Gruß
Markus
 
aus der Diskussion: Leerverkäufe in Deutschland nach US-Vorbild :mad:
Autor (Datum des Eintrages): Markus E.  (26.07.00 16:30:14)
Beitrag: 16 von 17 (ID:1415140)
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