Leerverkäufe sind schon möglich, die Deckung muss aber zum Abrechnungstag gegeben sein, also taggleiche Geschäfte. Der Punkt ist: Die Bank muss laut Wertpapierhandelsgesetz die Termingeschäftsfähigkeit durch eine ziemlich aufwendige Beratung herstellen und diese mind. jährlich wiederholen = hohe Kosten. ;-) Gruß Markus |
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aus der Diskussion: | Leerverkäufe in Deutschland nach US-Vorbild :mad: |
Autor (Datum des Eintrages): | Markus E. (26.07.00 16:30:14) |
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