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Ich würde die Sache (falsche Bratung, fehlender Risikohinweis) unbedingt der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilen - per Einschreiben !!! Und beeil Dich - wenn der Finanzdienstleister vorwiegend dies Anlageform vertrieben hat, wird es einige Geschädigte geben. Kontaktiere Deinen Anwalt bevor das Unternehmen (Dein Vermittler)Konkurs anmeldet - sonst siehst Du die Kohle unter Umständen nicht wieder. Der Hinweis von CMI kommt nicht umsonst. Die haben sich erstmal abgesichert. Bei einer offensichtlichen Fehlberatung kann man die meisten Verträge rückgängig machen - meiner Ansicht nach hättest Du aber besser gleich direkt nach dem Risikohinweis durch die CMI reagíeren sollen:rolleyes:
 
aus der Diskussion: Frage zur Beraterhaftung bei Zinsdifferenzgeschäften
Autor (Datum des Eintrages): freefly  (31.08.04 12:41:12)
Beitrag: 18 von 22 (ID:14178563)
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