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#2 und #4

Dürte (#2) auch nicht ganz richtig sein. Zwar sind Erträge grundsätzlich bei Zufluss zu versteuern, steuerrelevante Ergebnisse aus privaten Veräusserungsgeschäften fallen m.E. jedoch in den Veranlagungszeitraum. in dem das Geschäft abgeschlossen wurde (es handelt sich ja gerade nicht um einen "Ertrag" ).

Gruß
NmA
 
aus der Diskussion: Problem! Wetpapiere Verkauf im altem Jahr Valuta im neuen Jahr?
Autor (Datum des Eintrages): NiemehrArm  (07.09.04 16:05:39)
Beitrag: 5 von 21 (ID:14227814)
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