Fenster schließen  |  Fenster drucken

Ich meine, dass beim Verkauf von Wertpapieren Einnahmen erzielt werden in Höhe der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Die Einnahmen fließen mit Wertstellung zu.
 
aus der Diskussion: Problem! Wetpapiere Verkauf im altem Jahr Valuta im neuen Jahr?
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (07.09.04 16:12:05)
Beitrag: 7 von 21 (ID:14227877)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE