Ich meine, dass beim Verkauf von Wertpapieren Einnahmen erzielt werden in Höhe der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Die Einnahmen fließen mit Wertstellung zu. |
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aus der Diskussion: | Problem! Wetpapiere Verkauf im altem Jahr Valuta im neuen Jahr? |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (07.09.04 16:12:05) |
Beitrag: | 7 von 21 (ID:14227877) |
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