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Cannabis als Medizin
Kommt der Joint auf Rezept?

"Lassen Sie Ihre MS-Patienten abends einmal einen Cannabis-Joint rauchen", empfahl der Pharmakologe Walter Zieglgänsberger seinen Kollegen auf einem Schmerzkongress im Frühjahr diesen Jahres und sorgte damit für einigen Aufruhr. Die gängigen Medikamente gegen Multiple Sklerose (MS), die mit schmerzhaften Krampfanfällen einhergeht, haben oftmals starke Nebenwirkungen wie grippeähnliche Symptome, Osteoporose oder Magenschmerzen. Cannabis hingegen ist nahezu nebenwirkungsfrei und lindert die Beschwerden der Krankheit effektiver als Kortison oder Betaferon. Doch die Verwendung von Cannabis als medizinisches Therapeutikum ist verboten.

"Wenn ein MS-Patient Cannabis nimmt, kann er die ganze Nacht schlafen, die Spastik läßt nach und der Patient fühlt sich wohl", sagte Zieglgänsberger vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie, München in einem Interview mit der "Ärzte Zeitung". Tetrahydrocannabinol (THC), so wird vermutet, ist der krampflösende und schmerzlindernde Hauptwirkstoff. Doch vermutlich sind noch weitere Wirkstoffe der Pflanze an der effektiven und lang anhaltenden Wirkung beteiligt, denn das synthetisch hergestellte THC mit dem Namen Marinol® erzeugt bei weitem nicht so viele Wirkungen wie die über tausend Inhaltsstoffe eines Joints. Zieglgänsberger ist der Meinung, dass man Patienten eine solch effektive Behandlung nicht vorenthalten sollte.

Seit 1996 darf in Deutschland wieder wirkstoffarmer Hanf angebaut werden. Im Zuge der Wiederentdeckung der Kulturpflanze wurden zahlreiche Produkte wie Papier, Textilien, Baustoffe, Kosmetika und Pflegemittel aus Hanf entwickelt und auf den Markt gebracht. Die gegenwärtige Forschung richtet ihr Interesse zudem auf die Möglichkeit, Cannabis als Heilpflanze zu medizinischen und therapeutischen Zwecken zu nutzen. Allerdings steht der Anwendung noch die Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bevor.

Bis dahin gelten alle Patienten, die ihre Schmerzen und Spasten illegal mit Hanf bekämpfen als kriminell. Der 55-jährige MS-Patient Dieter B. raucht ein Zehntel Gramm Cannabis am Tag. Seitdem ein Arzt ihm den in Cannabis enthaltenen Wirkstoff THC in Tropfenform verschrieben hat, ist er von der entspannungsfördernden Wirkung begeistert. Da der Konsum von Cannabis in Deutschland verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird, gilt auch er aufgrund seiner geringen Haschisch-Konsums als kriminell. Und das kann Dieter B. nicht verstehen.

Hauptproblem bei der Nutzung der Hanfpflanze als Medikament ist ihr offizieller Status als Einstiegsdroge in den Konsum härterer Drogen wie Heroin oder Kokain. Die wirksamen Inhaltsstoffe (Cannabinoide) sind vor allem in den Blättern und Blüten der weiblichen Pflanze enthalten, sie besitzen eine rauschhafte Wirkung. Doch anders als bei Alkohol entsteht bei dem Konsum von Cannabis keine körperliche Abhängigkeit. Um den gewünschten Effekt zu erzielen, muss die Dosis nicht erhöht werden. Beim Absetzen der Droge sind keine wesentlichen Entzugserscheinungen zu erwarten. Dennoch erlaubt das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtmG) den Gebrauch berauschender Substanzen nach der Anlage 1 des BtmG nur zu "wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken". Die rechtlich mögliche Erlaubnis zur medizinischen Behandlung mit Cannabis muss daher zunächst vom zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin geprüft werden.
Der Legalisierung steht vor allem die Sorge vor Missbrauch im Wege.

Rechtslage in Deutschland und NRW
In Deutschland ist der Besitz und Anbau von Cannabis (Cannabis sativa L.) verboten. Dennoch wird nicht automatisch strafrechtlich verfolgt, wer eine "geringfügige" Menge Cannabis besitzt (wohl aber, wer damit handelt). Die Vorstellungen darüber, was als geringfügig angesehen wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW gelten Mengen bis zu 10 Gramm als geringfügig.

Auch wenn die rechtlichen Grundsätze zu einer medizinischen Anwendung noch nicht gegeben sind, zeigen erste Studien zur Einnahme von Cannabis bei MS-Patienten positive Ergebnisse. Dabei muss der Patient nicht unbedingt zum verpönten Joint greifen, sondern kann das THC auch als Ingredienz in Gebäck, in Form von Tropfen oder als Tee zu sich nehmen. Neben seiner schmerzlindernden, appetitanregenden, spannungs- und krampflösenden Eigenschaften zeigt der Einsatz von Hanf auch bei der Behandlung AIDS- und krebskranker Menschen sowie bei der Behandlung des Glaukoms und weiterer Beschwerden Erfolg. (siehe Tabelle)




Ein völlig unschädliches Naturprodukt.
Nur Dummköpfe ignorieren dies.
Bremst die Leistungsfähigkeit - deshalb ist der Mensch nicht mehr so ausbeutbar - darum Verbot!
 
aus der Diskussion: Kiffen ??? Soll ich es mal probieren ???
Autor (Datum des Eintrages): wellen  (27.09.04 15:32:52)
Beitrag: 35 von 56 (ID:14397295)
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