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Hallo!

Ich hätte gerne gewußt, ob es üblich ist, die anwaltliche Gebühr für einen Ehevertrag nach dem gemeinsamen Vermögen zu berechnen?

Und sind Immobilien hierbei vom Vermögen definitiv ausgeschlossen, gehen also nicht in die Berechnung mit ein? So wurde uns das gesagt, aber wir haben einfach keine Ahnung, was üblich ist. Ist es nicht auch üblich, einen Pauschalbetrag zu berechnen :confused: ?

Achso, und was ist mit den Notarkosten?

Grüße
tomsch
 
aus der Diskussion: Ehevertrag: Wie werden die Anwaltskosten berechnet?
Autor (Datum des Eintrages): tomsch18  (16.10.04 19:16:05)
Beitrag: 1 von 22 (ID:14739666)
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