Eine Pauschalvergütung ist nach § $ Abs. 2 Satz 1 RVG zulässig: RVG § 4 Vereinbarung der Vergütung ..................... (2) In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren. Der Rechtsanwalt kann sich für gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 803 bis 863 und 899 bis 915b der Zivilprozessordnung verpflichten, dass er, wenn der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung nicht beigetrieben werden kann, einen Teil des Erstattungsanspruchs an Erfüllungs statt annehmen werde. Der nicht durch Abtretung zu erfüllende Teil der gesetzlichen Vergütung und die sonst nach diesem Absatz vereinbarten Vergütungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. Vereinbarungen über die Vergütung sollen schriftlich getroffen werden; ist streitig, ob es zu einer solchen Vereinbarung gekommen ist, trifft die Beweislast den Auftraggeber. |
|
aus der Diskussion: | Ehevertrag: Wie werden die Anwaltskosten berechnet? |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (16.10.04 21:03:19) |
Beitrag: | 6 von 22 (ID:14742477) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |