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Falls Euer gemeinsames Vermögen nicht unbeträchtlich sein sollte und dies der Anlass für die Frage nach den Anwaltsgebühren war, rate ich dazu, die Kostenfrage mit dem Anwalt zunächst zu klären.
 
aus der Diskussion: Ehevertrag: Wie werden die Anwaltskosten berechnet?
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (16.10.04 21:06:25)
Beitrag: 8 von 22 (ID:14742504)
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