Falls Euer gemeinsames Vermögen nicht unbeträchtlich sein sollte und dies der Anlass für die Frage nach den Anwaltsgebühren war, rate ich dazu, die Kostenfrage mit dem Anwalt zunächst zu klären. |
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aus der Diskussion: | Ehevertrag: Wie werden die Anwaltskosten berechnet? |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (16.10.04 21:06:25) |
Beitrag: | 8 von 22 (ID:14742504) |
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