Fenster schließen  |  Fenster drucken

tomsch18,

du gehst zum Notar (Nicht Anwalt) wegen dem Vertrag.
Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Vermögens,
allerdings kannst Du auch einfach nur 100td Euro oder weniger angeben, das überprüft kein Mensch und es dient nur der Berechnung von Notargebühren.
 
aus der Diskussion: Ehevertrag: Wie werden die Anwaltskosten berechnet?
Autor (Datum des Eintrages): EinKleinesLicht  (17.10.04 10:23:10)
Beitrag: 16 von 22 (ID:14762335)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE