als erstes würde ich dir raten deinen AG darüber zu informieren. dazu bist du nämlich verpflichtet. egal ob in der gleichen branche oder etwas völlig anderes. Zig@ |
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aus der Diskussion: | Anmeldung eines Gewerbes neben hauptberuflicher Tätigkeit |
Autor (Datum des Eintrages): | Ciccarelli (17.10.04 15:25:07) |
Beitrag: | 5 von 13 (ID:14770141) |
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