#8 Die Chance erwischt zu werden betrachte ich als sehr hoch, halte deinen Arbeitgeber nicht für dümmer als er ist. (und vergeß nicht die Kunden und Ihr Mundwerk) Übrigens vergesse als Finazmakler nicht deine Genehmigung, müßte der 34c sein, (bei der Gewerbeanmeldung bekannt). Und ganz wichtig, wie ist es mit einer Haftung, bei Fehlberatung uä ?????? Ansonsten viel erfolg bei der Selbstständigkeit. |
|
aus der Diskussion: | Anmeldung eines Gewerbes neben hauptberuflicher Tätigkeit |
Autor (Datum des Eintrages): | TurboFuzzy (17.10.04 16:19:46) |
Beitrag: | 9 von 13 (ID:14771134) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |