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Zu #16: Das geht aber nur, wenn im notariell beurkundeten Vertrag keine Angaben zum Vermögen enthalten sind.
Zu #17: Das ist ja wirklich günstig. Ist einen Versuch wert. Poste bitte, ob du mit dem Ergebnis zufrieden bist.
 
aus der Diskussion: Ehevertrag: Wie werden die Anwaltskosten berechnet?
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (17.10.04 19:59:39)
Beitrag: 18 von 22 (ID:14771901)
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