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HOLDING GESELLSCHAFTEN

Das Wort kommt aus der englischen Sprache "to hold" dass bedeutet in diesem Fall "innehaben". Die Holding Gesellschaften werden tatsächlich mit dem Ziel gegründet, Quoten von anderen einheimischen oder ausländischen Gesellschaften zu besitzen.

Mit dem Ausdruck Holding versteht man all jene Gesellschaften die für den Hauptzweck das dauerhafte Management von Investitionen zu anderen Unternehmen haben. Mit Unterschied zu den anderen Schweizerkantonen, verlangt der Kanon Zug nicht, dass die Holding Gesellschaften als reine Beteiligungsgesellschaften gegründet werden. Es genügt dass die Tätigkeiten in der Mehrheit aus Beteiligungen und vom Gewinn der vorwiegend aus den Ertragseinkommen besteht.

ANDERE VORTEILE VON DEN HOLDING GESELLSCHAFTEN

Die höhere Elastizität im Gebrauch des Geldes. Eine Holding kann in der Tat zum Geldschrank einer Gesellschaft werden. Wie in der kommunizierenden Röhrentheorie, den Geldüberfluss von den Gesellschaften kann zugunsten anderer Gesellschaften mit einer Umtauschtechnik von Holdingsbetriebsführung mit steuerlichem Vorteilsregime gebraucht werden.

Der Kanton Zug bietet eine gute Regierungsunterstützung und gute Verwaltungsinfrastrukturen an. Viele berühmte Gesellschaften haben Ihren Hauptsitz in Zug, die den Kanton Zug bevorzugen wegen dem niedrigen Steuersatz und das vorteilhafte Geschäftklima.

Die Holding und die domizilierten Gesellschaften (werden auch Sitzgesellschaften genannt) bekommen dauerhafte Steuerbefreiung von allen Kantons- und Gemeindesteuern, es muss nur der Reingewinn versteuert werden. Die Steuer bewegt sich um 0,24%. Eine Gesellschaft mit CHF 100`000.-- Reinvermögen zahlt ungefähr CHF 240 im Jahr an Kantons- und Gemeindesteuern.

Im Bundesdurchschnitt, sind die Holding und die domizilierte Gesellschaften den anderen gleichgestellt und zahlen 8,5% vom Gewinn, während es auf das Vermögen keine Steuer gibt.

Um solche Vorteile zu bekommen, muss eine Holding oder eine domizilierte Gesellschaft seine Tätigkeiten ausserhalb der Schweiz durchführen.


Die reinen Holding Gesellschaften zahlen nur 0,75 auf Tausend, gerechnet auf das Aktienkapital (unter Aktienkapital versteht man das in die Handelskammer eingeschriebene Aktienkapital).

Was die internationalen Verhältnisse betrifft, haben die Holding Gesellschaften das Recht, die ausländischen Quellensteuern zurück zu fordern auf der Grundlage des Staatsvertrages, um eine doppelte Besteuerung durch Zinsen und Dividenden zu begrenzen und auf andere Einnahmen, wo sie als Profite aufgeführt sind.

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aus der Diskussion: iQ POWER techn____es tut sich was!
Autor (Datum des Eintrages): Tabulator  (19.10.04 10:37:16)
Beitrag: 3,583 von 3,639 (ID:14793803)
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