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@ NATALY und andere

wir haben jetzt an verschiedenen Stellen Auskunft darüber eingeholt, was dieser Vertrag wohl kosten würde.

Die Berechnung richtet sich ja nach dem Vermögen. Es macht mich irgendwie fuchtig, daß ein und derselbe Vertrag im gleichen Wortlaut das vielfache kosten kann, nur weil da Immobilienbesitz vorhanden ist (aber kein Barvermögen) (als würde dadurch der Vertrag IRGENDWIE anders oder 10 x komplizierter! :rolleyes: )

Bei einem Kaufvertrag kann ich das ja noch einsehen, aber so :confused:

Das Ding, das wahrscheinlich im wesetlichen dem Wortlaut des Vertrages aus dem net entsprechen wird, soll eine nette 4stellige Summe kosten.

Die Kosten würden auch nicht geringer, wenn man das Teil für 9,90 runterlädt und notariell beglaubigen läßt :eek: Für die Beglaubigung (oder Beurkundung?) wurde uns der gleiche Preis genannt, als wenn zunächst ein Vertrag entworfen würde.

:mad: kapier das alles nicht.

Jetzt habe ich schon gar keinen Bock mehr auf diesen doofen Ehevertrag.
 
aus der Diskussion: Ehevertrag: Wie werden die Anwaltskosten berechnet?
Autor (Datum des Eintrages): tomsch18  (19.10.04 18:12:24)
Beitrag: 19 von 22 (ID:14800015)
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