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Hängt davon ab, ob das Ackerland im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen ist.

Privatvermögen: Nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei.

Betriebsvermögen: Wenn beim Verkauf stille Reserven gehoben werden, sind diese mit den persönlichen Steuersatz zu versteuern.
So um 1970 wurden die Grundwerte ermittelt. Wenn dieser dann bei rund 1,50 €/qm lag und Du heute für 7,50 € verkaufst, dann wären 6,00 €/qm mit Deinem persönlichen Steuersatz in der Einkommensteuer anzusetzen. Dabei erhöht sich durch die Progression auch die Steuer Deiner anderen Einkünfte!
Unbedingt Steuerberater konsultieren! Unter Umständen kann man die Steuer auf mehrere Jahre verteilen bzw. durch Neuinvestition in neue betriebliche Grundstücke ganz vermeiden.

Wenn Du einen landw. Betrieb hast, daraus Einkünfte aus Landwirtschaft versteuerst, dürfte es Betriebsvermögen sein.

mfg, Lemmus
 
aus der Diskussion: Steuern beim Landverkauf
Autor (Datum des Eintrages): Lemmus  (24.10.04 10:24:10)
Beitrag: 2 von 6 (ID:14874302)
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