@westentasche der Begriff "Steuersparmodell" ist sicher falsch gewählt. Es handelt sich i.d.Regel nämlich um "Steuerverlagerungsmodelle", also Modelle, die den Zeitpunkt der Steuerzahlung aus einem Veranlagungszeitraum in einen späteren verlagern - aber eben nichts an Steuern endgültig "einsparen". Zu versteuern ist bei Verkauf die Differenz aus erhaltenem Veräusserungspreis und dem Buchwert. Vereinfacht: 110.000+60.000-100.000 = 70.000 bei Veräusserung zu versteuern. Man erkennt leicht, warum das nur ein Steuerverlagerungsmodell war ... Abweichend hiervon werden Schiffe behandelt, die unter Tonnagesteuer (Kombimodelle) laufen. Hier kann die Rechnung durch den zu versteuernden Unterschiedsbetrag abweichen (positiv und negativ). Grüße K1 |
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aus der Diskussion: | verkauf geschl. fonds |
Autor (Datum des Eintrages): | K1K1 (26.10.04 21:24:35) |
Beitrag: | 2 von 9 (ID:14907616) |
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