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@westentasche

der Begriff "Steuersparmodell" ist sicher falsch gewählt. Es handelt sich i.d.Regel nämlich um "Steuerverlagerungsmodelle", also Modelle, die den Zeitpunkt der Steuerzahlung aus einem Veranlagungszeitraum in einen späteren verlagern - aber eben nichts an Steuern endgültig "einsparen".

Zu versteuern ist bei Verkauf die Differenz aus erhaltenem Veräusserungspreis und dem Buchwert.

Vereinfacht:

110.000+60.000-100.000
= 70.000 bei Veräusserung zu versteuern. Man erkennt leicht, warum das nur ein Steuerverlagerungsmodell war ... ;)

Abweichend hiervon werden Schiffe behandelt, die unter Tonnagesteuer (Kombimodelle) laufen. Hier kann die Rechnung durch den zu versteuernden Unterschiedsbetrag abweichen (positiv und negativ).

Grüße K1
 
aus der Diskussion: verkauf geschl. fonds
Autor (Datum des Eintrages): K1K1  (26.10.04 21:24:35)
Beitrag: 2 von 9 (ID:14907616)
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