Bei vorzeitigem Verkauf, der vor dem festgestellten Zeitpunkt der Gewinnerzielungsabsicht liegt bist Du immer dran. Dann ist der Verkauf steuerschädlich und Du musst nachversteuern. Auch bei Schiffen. Gruà Jo1 |
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aus der Diskussion: | verkauf geschl. fonds |
Autor (Datum des Eintrages): | Jo1 (27.10.04 09:04:50) |
Beitrag: | 4 von 9 (ID:14909482) |
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