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Bei vorzeitigem Verkauf, der vor dem festgestellten Zeitpunkt der Gewinnerzielungsabsicht liegt bist Du immer dran. Dann ist der Verkauf steuerschädlich und Du musst nachversteuern. Auch bei Schiffen.

Gruß Jo1
 
aus der Diskussion: verkauf geschl. fonds
Autor (Datum des Eintrages): Jo1  (27.10.04 09:04:50)
Beitrag: 4 von 9 (ID:14909482)
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