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Ist eigentlich ziemlich einfach. Zum Zeitpunkt des Wechsels in die Tonnagesteuer/Pauschalbesteuerung wird der Buchwert des Schiffes mit dem aktuellem Marktwert verglichen. Die Differenz (Marktwert- Buchwert) wird in eine Rücklage eingestellt welche bei Verkauf des Schiffes/Auflösung des Fonds anteilsmäßig mit dem persönlichen ESTsatz versteuert werden muß.

Wenn was falsch ist werde ich sicher schnell korrigiert.

Gruß Jo1
 
aus der Diskussion: verkauf geschl. fonds
Autor (Datum des Eintrages): Jo1  (28.10.04 10:07:40)
Beitrag: 9 von 9 (ID:14919309)
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