Ist eigentlich ziemlich einfach. Zum Zeitpunkt des Wechsels in die Tonnagesteuer/Pauschalbesteuerung wird der Buchwert des Schiffes mit dem aktuellem Marktwert verglichen. Die Differenz (Marktwert- Buchwert) wird in eine Rücklage eingestellt welche bei Verkauf des Schiffes/Auflösung des Fonds anteilsmäßig mit dem persönlichen ESTsatz versteuert werden muß. Wenn was falsch ist werde ich sicher schnell korrigiert. Gruß Jo1 |
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aus der Diskussion: | verkauf geschl. fonds |
Autor (Datum des Eintrages): | Jo1 (28.10.04 10:07:40) |
Beitrag: | 9 von 9 (ID:14919309) |
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