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17. November 2004 spiegel.de


"KAMPF GEGEN P2P

Hollywood verklagt Filmesammler

Die Filmindustrielobby MPAA hat ihre Drohung wahrgemacht und mit einer ersten Klagewelle gegen Filmsammler in P2P-Börsen begonnen. In einigen Fällen wurden P2P-Nutzer verklagt, die nur einen Film aus dem Netz gezogen hatten. Parallel berät der Kongress darüber, ob er P2P-Nutzung zum Straftatbestand machen soll.

In den Vereinigten Staaten rollt die erste Klagewelle der Filmindustrie gegen Nutzer von Filesharing-Börsen. Anders als die Musikindustrie macht die Filmlobby MPAA keine offiziellen Angaben darüber, wo und wie viele Filmsammler verklagt wurden. Bekannt wurden Klagen in Denver und San Louis, wo Anzeigen gegen 22 respektive 18 Personen eingereicht wurden.

Offenbar gehört ein Höchstmaß an Unklarheit zum Konzept der Anti-Pirateriekampagne. P2P-Nutzer sollen ihr Risiko nicht kalkulieren können: So sollen in vier Fällen Personen von Anzeigen betroffen sein, die nur einen einzigen Film heruntergeladen hatten.

Die MPAA flankiert ihre Klagewelle mit Anzeigenkampagnen, bietet aber - anders als die Musikindustrie - kein "Amnesty-Programm" für geständige Filmsauger.

Im Rahmen einer Aufklärungskampagne plant die MPAA zudem die Veröffentlichung eines Windows-Programmes, das sich vornehmlich an Eltern richten soll: Damit ließen sich bequem P2P-Programme, Film- und Musikdateien auf Rechnern finden und löschen. Die dabei generierten Informationen würden der MPAA nicht zurückgemeldet. Das Softwaretool sei somit eine Möglichkeit, einen Rechner zu "säubern", bevor es zu einer Anzeige komme.

In welchen Börsen die MPAA sucht, ist ebenfalls nicht bekannt. Die tendenziell sehr großen Datenmengen von Fimen eignen sich nicht zur Verteilung über Standard-P2P-Börsen wie KaZaA. Filmsammler greifen eher auf Programme wie eDonkey oder BitTorrent zurück.

MPAA-Kampagne gegen Piraterie: Schnüffelprogramme, Werbekampagnen, Prozesse gegen P2P-Nutzer
"Informierte Kreise" ließen gegenüber dem "Hollywood Reporter" fallen, von der ersten Klagewelle seien "200 bis 300" Filesharer betroffen. Ihnen drohen Schadenersatzforderungen in einer Maximalhöhe von 30.000 Dollar pro Film und bis zu 150.000 Dollar, wenn der Nachweis erbracht wird, dass es sich um eine willentliche Verbreitung handelte - das zumindest wäre nach dem Buchstaben des Gesetzes möglich.

Schmerzhafte Abschreckung

Das sieht bei der Musikindustrie ähnlich aus, wird aber nicht bis zur letzten Konsequenz verfolgt. Die Musikindustrie sucht in ihren Prozessen nach für die P2P-Nutzer schmerzhaften finanziellen Vergleichen im fünfstelligen Bereich, ohne solche juristisch möglichen, aber völlig unbezahlbaren Klagen wirklich durchzuziehen.

Im Rahmen ihrer ersten Klagewelle suchten die Studios offenbar gezielt nach populären neuen Filmen, die einer der sieben in der MPAA vertretenen Filmfirmen zuzuordnen sind. Gefunden wurden so "Spiderman 2", "Troja" und andere relativ aktuelle Blockbuster.

Für die Filmindustrie hat das Thema P2P mit der zunehmenden Verbreitung von Breitbandverbindungen zum Internet offensichtlich an Wichtigkeit gewonnen. Immer größere Teile ihrer Gesamtumsätze macht die Industrie zudem nicht mehr im Kinosaal, sondern im Rahmen der DVD-Verwertungskette aus Verleih und Verkauf.

Trotzdem trifft die Aktion der MPAA direkt auf Kritik auch aus der eigenen Branche. Dass die Verfolgung von P2P-Nutzern nicht funktionieren könne, wenn man denen nicht zeitgleich eine legale, bezahlbare Alternative bietet, habe die Musikindustrie in den letzten Jahren zur Genüge vorgeführt und bewiesen.

Digitale Vertriebsformen treffen branchenintern jedoch auf einigen Widerstand: Sie drohen, die Verwertungskette des Handels und Verleihs zu umgehen und zu schädigen.

Knast für P2P-Nutzer?

Noch in dieser Woche berät der US-Kongress über acht Anträge zur weiteren Verschärfung des so genannten Pirate-Act. Schulter an Schulter drängen die Lobbyorganisationen der Entertainmentindustrie in Washington, Filesharing mit empfindlicheren Strafen zu belegen. Demnach würde das Zurverfügungstellen von Daten zum Straftatbestand. P2P-Nutzern, die mehr als 1000 Songs zur Verfügung stellen, berichtet die "Washington Post", könnten dann Haftstrafen bis zu fünf Jahren drohen.

Vereinfacht würde - aus Perspektive der Industrievertreter - auch das Beweisverfahren: Bisher müssen die Ankläger den Angeklagten noch nachweisen, dass sie Daten willentlich und bewusst zum Tausch zur Verfügung gestellt hätten. Das aber ist so einfach nicht, da viele P2P-Programme ihre Downloads automatisch auch zum Upload zur Verfügung stellten. Beim völlig dezentralen BitTorrent-Netzwerk ist der Download gar zugleich der mehrfache Upload, denn jede "gezogene" Datei wird parallel vom Rechner des Downloaders weiterverteilt - und zwar jedes einzelne Datenpäckchen, auch wenn die vollständige Datei noch gar nicht vorliegt.

Frank Patalong
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aus der Diskussion: 300% in 7 Handelstagen TC Unterhaltungselektronik
Autor (Datum des Eintrages): komplott  (17.11.04 22:04:32)
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